Sie benötigen ein Visum für Ihre Reise nach Singapur? Dann sind wir der Experte, der Ihnen den besten Express-Service bieten kann ... Schnell und freundlich, 24 Stunden, sieben Tage. Sie können ein Visum von überall auf der Welt beantragen.
Wir sind keine Regierung oder Teil der Regierungsseite von Singapur. Wir sind nur ein vertrauenswürdiger Partner von Immigration & Check Point Authority (ICA) in Singapur und haben das Recht, die Touristenvisa im Namen von Reisenden anzuwenden, die Singapur zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken besuchen möchten. Bewerben von uns ist stressfrei, kein Sponsoring erforderlich, einfach und bequem, ohne die Botschaft oder Reisebüro zu gehen. Unser einzigartiges Wissen über Visabestimmungen und Verbindungen in der Region ermöglicht es uns, Ihnen ein Höchstmaß an Fachwissen und Unterstützung zur Verfügung zu stellen, um eine erfolgreiche Reise, ob geschäftlich oder zum Vergnügen, zu gewährleisten. Dies ist unser einzigartiger Service, der uns von ICA anvertraut wurde.
Wenn Sie einen Freund oder Verwandten haben, der Singapurer oder Singapur PR als lokaler Ansprechpartner ist, können Sie Ihr Visum auch über die ICA-Regierungswebsite www.ica.gov.sg unter Verwendung von persönlichem SingPass und Sponsoring beantragen. Visagebühren: SGD 30 $. Ein Interview könnte mit einem lokalen Kontakt mit einem ICA-Beauftragten erforderlich sein.
Möchten Sie nicht irgendwohin reisen, um Ihr Singapur-Visum zu erhalten? Kein Problem! Wenn Sie ein Passinhaber des Landes sind, wie unten aufgeführt, können Sie von überall auf der Welt E-VISA (Level-1) oder Sticker VISA (Level-2) anwenden. Keine Notwendigkeit, zu einer Botschaft oder einem Reisebüro zu reisen.
Overstaying ist eine Zuwiderhandlung. Wenn Sie überstiegen, können Sie vor Gericht eine Kompensationsstrafe oder Strafverfolgung erfahren. Inhaber eines Visit-Passes (im Rahmen eines sozialen, geschäftlichen oder beruflichen Besuchs oder als Tourist) ist nicht berechtigt, in irgendeiner Form eine Anstellung, ein Unternehmen oder einen Beruf auszuüben, ohne einen gültigen Arbeitsausweis ausgestellt zu haben, der unter dem Gesetz über die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften ).